Fachstelle für Prävention und Beratung bei Pädophilie und sexuellem Kindesmissbrauch

Eine pädophile Neigung sagt noch nichts über das sexuelle Verhalten einer Person aus. Eine pädophile Neigung wählt man sich nicht aus und diese allein ist noch kein Verbrechen. Sie kann zwar das Risiko erhöhen, dass die betroffene Person ein Sexualdelikt begeht. Aber längst nicht jede Person mit einer pädophilen Neigung begeht eine Straftat. Betroffene dürfen also nicht vorverurteilt werden.

Nicht jede Person, die ein Kind sexuell missbraucht, ist pädophil veranlagt: Schätzungen gehen davon aus, dass 40–60% der Personen, welche ein Sexualdelikt gegenüber Kindern verüben, NICHT die Kriterien einer Pädophilie erfüllen. Es sind Personen, die eigentlich erwachsene Sexualpartner:innen bevorzugen. Sie begehen sexuelle Übergriffe gegenüber Kindern als «Ersatzhandlung» aus den unterschiedlichsten Gründen. Beispielsweise aufgrund einer persönlichen Krise, aufgrund der «einfachen Verfügbarkeit», aus perverser Neugierde oder weil gleichaltrige Kontakte fehlen.