Sexuelle Gewalt oder sexueller Missbrauch von Kindern umfasst sowohl Handlungen mit als auch ohne Körperkontakt.
Jede sexuell motivierte Berührung zwischen einer erwachsenen Person und einem Kind ist ein sexueller Missbrauch. Auch sexuelle Berührungen zwischen Kindern können sexueller Missbrauch sein, wenn ein gewisser Altersunterschied besteht. In der Schweiz gilt: Wenn der Altersunterschied grösser als drei Jahre ist und die jüngere Person unter 16 Jahre alt ist, macht sich die ältere Person strafbar.
Sexueller Missbrauch (sexuelle Gewalt) muss nicht zwingend mit Schmerz, körperlicher Gewalt oder Penetration verbunden sein. Immer wenn ein:e Erwachsene:r ein Kind in eine sexuelle Aktivität mit einbezieht (zuschauen, zeigen, berühren), um die Bedürfnisse des Erwachsenen zu befriedigen, handelt es sich um sexuellen Missbrauch. «Sexuelle Aktivität» ist dabei sehr weit gefasst: Bereits ein Zungenkuss kann sexuellen Missbrauch darstellen, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten grösser als 3 Jahre ist.
Sexueller Missbrauch findet oft auch im Internet statt: Zum Beispiel, wenn eine erwachsene Person ein Kind zu sexuellen Handlungen an sich selbst – beispielsweise vor einer Webcam – nötigt. Sexueller Missbrauch umfasst weiter auch die Herstellung, die Verbreitung und den Konsum von Missbrauchsabbildungen (Kinderpornografie).