Fachstelle für Prävention und Beratung bei Pädophilie und sexuellem Kindesmissbrauch

Kinderpornografie:

was ist verboten?

welchen Schaden richte ich an?

So sind die Gesetze zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sogenannte Kinderpornografie) in der Schweiz. Und diese Strafen drohen dir, wenn du dir Bilder ansiehst. 
Was ist verboten?

Gemäss Artikel 197 des schweizerischen Strafgesetzbuchs sind Missbrauchsdarstellungen mit Kindern verboten und werden mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Darunter fallen Fotos, Videos, Zeichnungen aber auch Texte, in welchen sexuelle Handlungen mit Kindern beschrieben werden. Manche Personen beschreiben diese Darstellungen auch als Kinderpornografie. Dieser Begriff sollte jedoch vermieden werden, da er verharmlosend ist. 

Entgegen der Annahme vieler Konsumenten fallen auch durch künstliche Intelligenz (KI) generierte Inhalte unter diese Regelung und werden ebenfalls bestraft.  

Sprich darüber

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Richte ich mit meinem Verhalten Schaden an?

Von Personen, welche Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (DSKM) konsumieren, kommt oft das Argument, dass sie keinen Schaden verursachen würden, da sie keine sexuellen Übergriffe in der Realität begehen. Möglicherweise hast du dir bereits ähnliche Gedanken gemacht. Diese Annahme ist falsch. Für Kinder, welche Opfer von DSKM geworden sind, gelten grundsätzlich dieselben Folgen, wie für Kinder, welche ausschliesslich in echt missbraucht wurden. Dazu gehören Langzeitfolgen wie Schuld, Scham, Depression und auch posttraumatische Belastungsstörungen [1]. Bei Opfern von DSKM, welchen meist bewusst ist, dass der Missbrauch aufgezeichnet worden ist, kommt die Belastung der Re-Viktimisierung dazu. Dies bedeutet, dass die Opfer besonders unter dem Umstand leiden, dass die Bilder oder Videos ihres Missbrauchs immer wieder angeschaut werden [2]. Dazu kommt, dass auch Du als einzelne Person, die DSKM konsumiert, direkt Nachfrage für die Erstellung von noch mehr Missbrauchsdarstellungen generierst [3] 

Nicht zuletzt zeigen diverse Studien, dass der Konsum von DSKM das Risiko für sexuelle Übergriffe in der Realität erhöhen kann [4]. Die Ausrede, dass es sich also beim Konsum von DSKM um das «kleinere Übel» handelt, greift zu kurz.  

   
Sind KI-generierte Inhalte eine Alternative?

Nein. Sie sind in der Schweiz verboten und dies aus gutem Grund. Zum einen stimmt es nicht, dass KI-generierte Inhalte keine realen Kinder zeigen. Oft werden echte Fotos oder Videos durch KI verändert, sodass lediglich die sexuellen Handlungen fiktiv sind, nicht aber die Opfer. Auch wenn die Opfer den sexuellen Missbrauch nicht tatsächlich erlebt haben, können diese Darstellungen massive psychische Schäden anrichten [5]. Zum anderen können auch neu generierte Missbrauchsdarstellungen fatale Folgen haben. Falls Du selbst DSKM konsumierst, besteht ein grosses Risiko, dass Du dadurch sexuelle Handlungen mit Kindern verharmlost, was wiederum zu einem höheren Risiko für den Konsum von «echtem» DSKM oder sogar realen Übergriffen führen kann [6]. KI-generierte Missbrauchsdarstellungen dürfen nicht als «praktischen Ausweg» zur Befriedigung pädosexueller Neigungen angesehen werden, da dies mit einer gewissen Normalisierung eben solcher Neigungen einhergeht. Auch wenn wir bestrebt sind, Personen mit sexuellen Anziehungen zu Kindern zu helfen, darf dies nie beinhalten, dass wir solche Fantasien als normal ansehen. 

Stoppe den Schaden

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Quellen:
[1] Chauviré-Geib, K., & Fegert, J. M. (2024). Victims of Technology-Assisted Child Sexual Abuse: A Scoping Review. Trauma, Violence, & Abuse, 25(2), 1335–1348. https://doi.org/10.1177/15248380231178754
Christensen, L. S., & Woods, J. (2024). The Underexplored Topic of Females who Perpetrate Child Sexual Abuse Material Offenses: What do we know about this Offending Group? Sexuality & Culture, 28(4), 1482–1495. https://doi.org/10.1007/s12119-023-10188-7
[2] Schmidt, F., Varese, F., & Bucci, S. (2023). Understanding the prolonged impact of online sexual abuse occurring in childhood. Frontiers in Psychology, 14, 1281996. https://doi.org/10.3389/fpsyg.2023.1281996
[3] Christensen, L. S., & Tsagaris, G. S. (2020). Offenders convicted of child sexual exploitation material offences: Characteristics of offenders and an exploration of judicial censure. Psychiatry, Psychology and Law, 27(4), 647–664. https://doi.org/10.1080/13218719.2020.1742240
[4] Cahill, M., Cubitt, T., Wolbers, H., Napier, S., Ball, M., Hancock, J., & Broadhurst, R. (2025). Self-reported desistance and help-seeking approaches of child sexual offenders on the darknet. 716.
Parti, K., & Szabó, J. (2024). The Legal Challenges of Realistic and AI-Driven Child Sexual Abuse Material: Regulatory and Enforcement Perspectives in Europe. Laws, 13(6), 67. https://doi.org/10.3390/laws13060067
[5] Krishna, S., Dubrosa, F., & Milanaik, R. (2024). Rising Threats of AI-Driven Child Sexual Abuse Material. Pediatrics, 153(2), e2023063954. https://doi.org/10.1542/peds.2023-063954
[6] Ciardha, C. Ó., Buckley, J., & Portnoff, R. S. (2025). AI Generated Child Sexual Abuse Material—What’s the Harm? (No. arXiv:2510.02978). arXiv. https://doi.org/10.48550/arXiv.2510.02978